Übergangs-Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege als Übergangspflege ist ein Bindeglied zwischen klinischer/stationärer und häuslicher/ambulanter Pflege.

Das bedeutet, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der Lage sind, wieder in Ihre häusliche Umgebung zurückzukehren, können Sie die Kurzzeitpflege als Übergangspflege in Anspruch nehmen.

Gerne können Sie auch die Wartezeit auf einen Platz in einem Pflegeheim Ihrer Wahl in unserer Kurzzeitpflege überbrücken.

 

Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltsdauer in der Kurzzeitpflege sollte mindestens sieben Tage betragen und kann längstens (in Ausnahmefällen) auf bis zu drei Monate ausgeweitet werden.